Prävention - Kinder- & Jugendschutz

Der UHC Black Creek Schwarzenbach toleriert weder physische und psychische Gewalt noch jegliche Form von Ausbeutung. Der Schutz der Mitglieder ist für uns ein wichtiges Anliegen. Neben den präventiven Massnahmen möchten wir unseren Mitgliedern und ihren Eltern einfache und unkomplizierte Weise aufzeigen, wie und wo sie sich an uns wenden können, wenn etwas passiert und sie Hilfe benötigen.

Grundsatz 

Der Verein UHC Black Creek Schwarzenbach betrachtet sexuelle Ausbeutung und sexuelle Grenzverletzungen als zentralen Angriff auf die persönliche Integrität der Betroffenen. Die Förderung der persönlichen Integrität der uns anvertrauten Kinder und Jugendlichen ist neben der sportlichen Betätigung ein wichtiges Ziel des Vereins. Aus diesem Grund duldet der Verein weder sexuelle Ausbeutung noch grenzverletzendes Verhalten. Wenn sexuelle Ausbeutung vorkommt oder vermutet wird, wird der Verein konsequent und effizient vorgehen.

Absicht 

Der Verein UHC Black Creek Schwarzenbach unternimmt Folgendes:

  • Er bezeichnet eine Ansprechpersonen. Diese Person ist in der Prävention sexueller Ausbeutung speziell geschult.
  • Er informiert die Kinder und Jugendlichen sowie deren Eltern regelmässig über die Grundhaltung des Vereins. Der Verein fordert sie auf, bei entsprechenden
    Wahrnehmungen mit der Ansprechperson des Vereins Kontakt aufzunehmen.
  • Wenn im Verein konkrete Hinweise oder Verdacht auf sexuelle Ausbeutung bekannt werden, nimmt der Verein auf jeden Fall externe Hilfe zur Klärung der Lage in
    Anspruch.
  • Wer im Verein nachweisbar sexuelle Ausbeutung verübt, wer sich in seinem grenzverletzenden Verhalten nicht korrigieren lässt, wird seiner oder ihrer Funktionen enthoben. Eine weitere Mitgliedschaft im Verein wird nur in Ausnahmefällen und nur unter Bedingungen gewährt.
  • Zum Schutz der dem Verein anvertrauten Kinder, Jugendlichen und erwachsenen Teilnehmenden können auch nicht bewiesene, aber begründete Verdachtsmomente zu einer Enthebung von allen Tätigkeiten führen.
  • Der Verein nimmt die Ethik-Charta von swiss unihockey und von Swiss Olympic zur Kenntnis und bekräftigt, als Verein danach zu handeln.  

Um den Grundsatz und die Absicht zu verankern, unterzeichneten wir in Anlehnung an swiss unihockey eine Selbstverpflichtungserklärung .

Ebenso wird das Thema aktiv mit den Trainer*innen und Funktionären besprochen, wonach auch diese eine Selbstverplfichtungserklärung im Sinne des Kinder- und Jugendschutzes unterzeichnen können.